FDP-Antrag Werbepylon für Dibbersen

FDP-Fraktion im Rat der Stadt Buchholz i.d.N.

An denBürgermeister der Stadt BuchholzRathausplatz 121244 Buchholz

Datum: 05.04.2014

 Zur Beschlussfassung an den

         Rat der Stadt Buchholz i.d.N.

    X   Verwaltungsausschuss 

 

 

           Ausschuss für Wirtschaft, Soziales

      X   Ausschuss für Stadtplan., Mobilität, Bauen, Ordnung

           Ausschuss für Finanzen, Verwaltung, Transparenz

           Ausschuss für Umwelt, Energie, Klima

           Ausschuss für Schule, Kinder, Jugend, Familie, Senioren

           Ausschuss für Kultur, Städtepartnerschaft, Sport


Antrag:

Baugenehmigung Werbe-Pylon Nähe Dibbersen/ B 75 NEU

Kennung:

FDP_ Werbe-Pylon 5.4.2014


Der Verwaltungsausschuss beschließt:

1.     Die Stadt Buchholz realisiert Möglichkeiten, die an der B75 alt in Dibbersen bestehenden Unternehmen mit Werbemaßnahmen zu fördern. Hierzu gehört auch ein in der Höhe angemessener Werbepylon, der von der B75 NEU auf diese Unternehmen hinweist

(Lage: Flur 2/Flurstück 77/5).

2.     Sollte hierzu einen  Änderung des Bebauungsplans erforderlich sein, sind die geeigneten

Schritte von der Verwaltung einzuleiten

3.     Die Ergebnisse sind dem Rat darzulegen.

Begründung:

Durch die im Bau befindliche neue Umfahrungs-Trasse B75-NEU um Dibbersen herum ist für die dort ansässigen Betriebe eine neue wirtschaftlich schwierige Lage erkennbar, da die Trassenausführung entscheidend von der ursprünglich geplanten Trassengestaltung abweicht. Die außerordentlich üppige Gestaltung dieser neuen Trasse mit einer gravierenden Trassen-Tieflage (8m unter ursprünglich geplantem Niveau) bewirkt auch einen einschneidenden wirtschaftlichen Nachteil für diese Gewerbe-Betriebe. Sie sind damit vom Durchgangsverkehr optisch abgeschnitten, da sie aus dieser Tieflage heraus nicht mehr sichtbar sind.

Deshalb soll eine Informations-Tafel in Form eines sog. „Werbe-Pylons“ die Autofahrer auf diese Gewerbe künftig hinweisen und so zu einer teilweisen Kompensation wirtschaftlicher Verluste bei den Unternehmen führen und zu einer wirtschaftlichen Stützung zum Erhalt der Arbeitsplätze beitragen.

Im Gegensatz zu früheren planerischen Vorstellungen der Interessengemeinschaft dieser Betriebe gibt es jetzt deutlich veränderte und eingeschränkte Konzepte, die eine gute Basis für eine Kompromisslösung darstellen. So konnte die Pylon-Höhe jetzt auf einen Bereich von ca.  20 bis 22m abgesenkt und eine optische Belastung von Anliegern praktisch ganz ausgeschlossen werden.

Für die FDP-Fraktion

Arno ReglitzkyAnlage:

Untersuchungs-/Planungs-Unterlagen w2-Ing.-Büro Carsten Wiele

 

Anlagen zum Antrag Pylon-Planung B75 NEU /Dibbersen

 

Buchholz, den 5.4.2014

 

Aktualisierte Pläne des Ing.-Büros w2 Carsten Wiele

 

Pläne auf der Basis einer Umsetzung des Pylons in Richtung der B75 (neu). Hierbei wurden folgende Rahmenparameter berücksichtigt bzw. haben sich folgende Ergebnisse ergeben:

 

Schnittführung:

•  Die alte Schnittführung unter dem Kreisel wurde beibehalten

•  Diese ist lediglich verkürzt worden und zwar um die Meter die der Pylon näher an die B75 neu heranrückt (20 m Abstand)

•  Die neue Schnittführung Berücksichtigt die Sichtachse von B75 neu aus Dibbersen kommend, hinauf zur Abfahrt wo am oberen Ende der Pylon steht

•  Hier ist berücksichtigt worden das der Pylon nicht erst mit Beginn der Abfahrt zu sehen sein muss, sondern bereits ein wenig vorher damit der Autofahrer noch zum Abbiegen reagieren kann

 

Sichtachsen „alter Schnitt“:

•  Wir haben auf Basis der alten Sichtfenster (mit und ohne Bewuchs) den Pylon näher an die Abfahrt herangeschoben

•  Die Entfernung beträgt jetzt ca. 20m zum Fahrbahnrand

•  Dann haben wir den Pylon so verkürzt das die unterste Werbung noch innerhalb des Sichtfensters zu sehen ist

•  Wir haben hier zur Berechnung den ungünstigeren Blickwinkel (mit Bewuchs) gewählt

•  Daraus resultiert dann eine erforderliche Höhe des Pylons von ca. 20,50 m

 

Sichtachsen „neuer Schnitt“:

•  Hinsichtlich der Blickwinkel sind wir wie oben beschrieben vorgegangen

•  Die neue Position des Pylons ist ebenfalls berücksichtigt worden

•  Die Besonderheit sind hier die erheblichen Unterschiede hinsichtlich der Betrachtung mit/ohne Bewuchs (oder alternative Höhe des Walls)

•  Mit Bewuchs wären wir wieder bei einer Höhe von ca. 30 m (Variante 1)

•  Ohne Bewuchs wären wir bei einer Höhe von ca. 22 m (Variante 2)

 

Ergebnis:

•  Die Höhe des Pylons sollte auf 22-25 m im B-Plan festgesetzt werden um Spielräume zu behalten

•  Alternative 1 wäre auf ein Bewuchs mit Büschen/Bäumen auf dem Wall zu verzichten, rasen etc. anzulegen und die dauerhafte Pflege des Walls (regelmäßiges Mähen) zu gewährleisten

•  Alternative 2 wäre, wenn der Bewuchs gewünscht ist, die Höhe des Walls entsprechend um ca. 2 m zu minimieren

•             Achtung: Die Wallverkleinerung könnte lärmschutztechnische Themen nach sich ziehen

 

Anlagen: P1-OPR111, Blatt1; P1-OPR111, Blatt2-Varienate 1; OPR111, Blatt2-Variante 2; B75 neu-Plan Bilder

Sind hier nicht dabei, da ein großes Volumen! Aber beim  Antrag an die Stadt und auch an Sie nachlieferbar.

 

Carsten Wiele

Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm. (FH)Geschäftsführer

W² Ingenieurgesellschaft mbH Billundstraße 2 24594 Hohenwestedt Tel. +49 (0)4871 / 788-0 Fax +49 (0)4871 / 788-22Mobil +49 (0)171 / 55026 08 E-mail wiele@w2-ingenieure.de

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