Derzeit posaunen die Gegner des Ostringes durch die Gegend, das Oberverwaltungsgericht habe ihre Bedenken gegen den Ostring bestätigt. Völlig falsch.
Das Planungsverfahren wurde vor die Wand gefahren, mehr nicht. Die Planung für eine Landkreisstraße und eine städtische (Heidekamp) wurden zu einem Paket geschnürt, und das ist nicht zulässig. Inhaltlich hat sich das Gericht nicht geäußert.Schockierend bleibt die Geschwindigkeit, mit der das Gericht arbeitet. Zunächst wurde signalisiert, dass ein Widerspruch gegen die erste Ablehung der Planung Chancen auf Erfolg hat – und dann braucht es über drei Jahre Zeit, um festzustellen – April, April, hat doch keine Chance. Das kann es wohl nicht sein. Aber: Die Planungen müssen nicht bei Null beginnen. Die Trasse für den Ostring gehört inzwischen dem Landkreis, bis auf einen Einspruch sind alle rechtlichen Fragen geklärt.
Das heilt das alte Verfahren nicht mehr, aber beschleunigt den Neustart.Was unbedingt verhindert werden muss, ist die Forderung der SPD, jetzt eine Hauptstraße durch Buchholz zu planen.