Arno Reglitzky
FDP Fraktion
Nordheide Wochenblatt
z. Hd. Herrn Reinhard Schrader
21244 Buchholz
Für Promis Schwarzbauten zulassen?
NHW-Artikel vom 25.9.13
Reinhardt Schrader brilliert häufig mit erfrischenden Kritiken und frechen Kommentaren, doch hier ist er nun mal deftig über das erlaubte Ziel hinaus geschossen. Seit vielen Jahren schon beschäftigt sich der Stadtrat mit diesem leidigen Thema der Schwarzbauten in dem Waldgebiet Sprötze-Suerhop. Einhellig war stets die Ratsmeinung, dass im Sinne der Bürger der steigenden Zersiedlung dieses Waldgebiets dringlich Einhalt zu bieten ist. Das aber war nur durch einen Bebauungsplan für diese Fläche möglich!Nach einer besonderen Niedersächsischen Bauleitplanung wurden dafür die Regeln festgelegt. Damit wurden die im Mittel ca. 80 qm großen Wochenendgebäude auf 90 qm begrenzt und in dem neuen B-Plan festgeschrieben. Die dort betroffenen über 100 Hausbesitzer konnten sich mit dieser Neuregelung anfreunden, hatten sie damit doch eine verlässliche Zukunftssicherung für ihre Häuser.Nur einer, Herr Otto, hat sich vehement dagegen gewehrt und ist jahre-ang mit allen möglichen Gerichtsbarkeiten gegen Stadt und Rat Buchholz vorgegangen. Er hat sein Wohnhaus im Waldgebiet auf rd. 200 qm zuzüglich Nebengebäude und Swimmingpool erweitert und alle Gerichte haben in allen Verfahren sein Wohnhaus als Schwarzbau erkannt.Einen Rückbau auf 90 qm hat er über die vielen Jahre des Prozessierens nie akzeptiert und dabei gezielt den Bürgermeister Geiger attackiert, diffamiert und sogar auf unflätigste Art beleidigt. Der aber war stets nur bemüht, die einstimmigen Beschlüsse des Rates umzusetzen.Einen Kompromiss in der Sache hat doch Herr Otto stets abgelehnt, er wollte alles oder nichts, bis hin zur Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts. Nach dieser jahrelangen, unseligen und erfolglosen Prozessarie des Herrn Otto gegen die Stadt Buchholz jetzt dem Bürgermeister mangelnde Menschlichkeit vorzuwerfen ist, lieber Reinhardt Schrader, nicht fair, sondern nur populistisch.Und was sagen Sie den anderen rd. 100 Siedlern, die sich mit kostenintensiven Investitionen an die B-Plan-Vorgaben gehalten haben, wenn für den prominenten Bürger dieser Stadt eine Ausnahme gemacht wird? Die haben nämlich schon die ganzen Jahre sehr kritisch den Otto-Vorgang verfolgt; selbstverständlich kämen dann die berechtigten Schadensersatzklagen und auf B-Pläne könnten wir künftig verzichten. Ist es das, was Sie wirklich wollen, lieber Reinhardt Schrader?
Ich glaube, ernsthaft wohl doch nicht!
Arno Reglitzky
Buchholz, den 26. Juni 2013