Baumschutzsatzung vorerst gescheitert

Was die SPD, Bündis 90 die Grünen, die Linke und die Buchholzer Liste im Verwaltungsausschuss für Umwelt, Energie und Klima der Stadt Buchholz gefordert haben, ist zum Glück zunächst gescheitert. Gefordert wurde, dass auch Nadelbäume und grundsätzlich alle Bäume ab einer Wuchshöhe von 1,20 Metern geschützt werden sollen. "Baumfäller" = "Umweltfrevler" sollen verpflichtet werden, entsprechend Ersatz zu schaffen, oder eine Ausgleichszahlung von max. 500 € zu leisten (Details nachzulesen unter http://www.buchholz.de/allris/to010.asp?SILFDNR=2466&options=4).Sollte diese Vorschrift tatsächlich umgesetzt werden, bedeutet das einen entscheidenden Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wer beispielsweise einen heimischen Baum kauft, pflanzt und über Jahrzehnte pflegt, wird dafür bestraft, dass der Baum z. B. aufgrund von zu großer Beschattung (der Solaranlage), gesundheitlichen Gefahren (Allergie) oder Lebensgefahr (Windbruch) gefällt werden kann. Der Besitzer muss wieder Geld in die Hand nehmen und einen neuen Baum pfanzen. Das ist blanker Unsinn. Buchholz hat über 40% Flächen im Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen, plus all der Flächen, die von den Grundstückseigentümern liebevoll mit Bäumen bepflanzt wurden. Diese Bevormundung und Gängelung der Bürgerinnen und Bürger darf sich nicht durchsetzen!

Was nachdenklich macht, ist das Misstrauen der antragstellenden Parteien den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber. Mit einer verschärften Baumschutzsatzung ist jeder Gartenbesitzer, der es nur gut für die heimische Flora und Fauna meint, ein potenzieller "Frevler an der Natur". Er müsste bürokratisch und mit hohem finanziellem Aufwand für die Stadt kontrolliert werden. Aber angeblich wissen die o.g. Parteien, dass dies der richtige Weg ist. So entsteht eine bessere Welt, durch Misstrauen und mehr Kontrolle. Eben nicht. Die Bürgerinnen und Bürger sind durchaus selbst in der Lage, richtige Entscheidung  zu treffen, auch und ganze besonders für die Umwelt und die Nachhaltigkeit. Das sollten sie aber frei, ohne Bevormundung und scheinheilig besserwisserische Vorschriften selbst entscheiden können. Die Sitzung am 29. 01. 2013 wird hoffentlich die Forderung der FDP bestätigen, die Baumschutzsatzung nicht zu verschärfen.