Kriterienkatalog behindert Wohnbebauung

Zum Wochenende, am Freitag den 06.02.2015, erhielten die Fraktionen im Stadtrat die Drucksache 717 zum Beschluss im Ausschuss für Stadtplanung, Mobilität, Bauen und Ordnung, der bereits am 11.02.2015 tagt. Schon am 19.02.2015 soll die Vorlage im Verwaltungsausschuss beschlossen werden. Auf sechs Seiten werden neue Kriterien aufgeführt, als „Bindung“ an die künftig Planung von Wohnbauflächen und Wohnungsbau. Dieses Konzept bedeutet einen starken Eingriff und massive Steuerung der gesamten künftigen Entwicklung im Wohnungsbau der Stadt Buchholz.

Eine Zumutung, einen so gravierenden Beschluss für die zukünftige, richtungsweisende Konzeption von Wohnungsbau in Buchholz mal so eben durchwinken zu wollen. Zur Befassung und Beratung in der Fraktion bleibt praktisch nur ein Fraktionsabend am kommenden Dienstag. Und dazu noch weitere 28 (!) Tagesordnungspunkte, mit weiteren 7 Untertagesordnungspunkten. Schon für die Tagungsordnungspunkte Rütgersfläche und  B-Plan Tunnel hätten alleine schon für den Abend ausgereicht!

Das Wenigste ist, dass zunächst auch die Ortsräte zu hören sind und diese Entscheidung letztlich nur im Rat fallen kann.

Aber das alles bitte erst, nachdem auch die politisch Verantwortlichen und auch die Öffentlichkeit ausreichend Zeit zugebilligt wird, sich mit diesen neuen Kriterien und den mehr als 50 Unterpunkten(!) zu befassen. Inhaltlich stehen wir dieser stringenten Auflagen in Teilen sehr kritisch gegenüber, so bei behördlichen Festlegungen von Wohnformen, Gebäudetypen, Architektur und Gestaltung. Das geht alles zu weit! Immer wieder haben wir einhellig und auch einstimmig unterstrichen, dass wir z. B. in Buchholz eben keine Gestaltungssatzung haben wollen. Aber jetzt kommt der Versuch durch die Hintertür.Dazu der Antrag:

FDP-Fraktionim Rat der Stadt Buchholz i.d.N.

An den

Bürgermeister der Stadt Buchholz

Rathausplatz 1

21244 Buchholz

 Datum: 05.02.2015

 

Zur Beschlussfassung an den

       Rat der Stadt Buchholz i.d.N.

       Verwaltungsausschuss             

 

 

           Ausschuss für Wirtschaft, Soziales

    X     Ausschuss für Stadtplanung, Mobilität, Bauen, Ordnung

           Ausschuss für Finanzen, Verwaltung, Transparenz

           Ausschuss für Umwelt, Energie, Klima

           Ausschuss für Schule, Kinder, Jugend, Familie, Senioren

   X     Ausschuss für Kultur, Städtepartnerschaft, Sport

Antrag:

Kriterien zukünftige Entwicklung Neubaugebiete

Ergänzung zu DS 11-16/0717

Kennung:

FDP_ Kriterien Entwicklung Neubaugebiete


Der Ausschuss „StaMoBau“ beschließt:

·       Der Beschluss gemäß DS 11-16/0717 v. 26. Januar 2015 wird zunächst ausgesetzt.

·       Ein rückwirkendes Inkrafttreten dieses Beschlussvorschlags ab dem 1.1. 2015 wird auf Basis des vorliegenden Inhalts und der kurzfristigen Verfügbarkeit der Vorlage abgelehnt.

·       Eine breite Öffentlichkeit insbesondere auch potentiell betroffene Personengruppen werden vorab über die möglicherweise neuen Bauauflagen bei Wohnbauflächen und dem Wohnungsbau umfassend informiert, da es zu dramatischen Veränderungen führen kann.

·       In öffentlichen Veranstaltungen soll über die daraus entstehenden Konsequenzen für ansiedlungswillige Bürger sowie die Stadt Buchholz insgesamt diskutiert und beraten werden.

·       Die letztliche Beschlussfassung zu einem neuartigen deutlich weniger stringenten Vorschriften-Katalog im Bauwesen der Stadt Buchholz soll schließlich auf Basis eines breiten Konsenses mit den Bürgern dieser Stadt erfolgen.

·       Ein erneut formulierter Antrag wird über Ortsräte, StaMobau und VA dem Rat zur Entscheidung zugeführt.

Begründung:

Der geplanten Kriterien-Katalog im Wohnungsbau zur Entwicklung neuer Wohnbauflächen (DS 717, 26.1.2015) stellt einen dramatischen Einschnitt in Rechte und Freiheitsgrade bauwilliger Bürger dar. Diese massiv einschränkenden Maßnahmen beinhalten für uns eine nicht akzeptable Abschreckung  von Menschen zur Ansiedlung in Buchholz mit dem weiteren Effekt einer deutlichen Verteuerung der Eigentumsbildung junger Familien in Buchholz. Sie schießen weit über die Maßgaben des aktuellen Bundesbaugesetztes hinaus und nehmen in Teilen gar eine Gängelung und Beeinträchtigung des freien Gestaltungswillens der Menschen in Kauf. So darf z.B. der zwanghafte Drang nach staatlichen Vorgaben, Vorschriften und Auflagen in baulichen Gestaltungsformen, Wohnformen und Architektur nicht zu einer ungerechtfertigten und überzogenen Bevormundung des Menschen führen.

Derartige Veränderungen mit gravierenden Auswirkungen für unsere Bürger dürfen wir nicht versuchen in dieser Form im Hauruck-Verfahren durch Beschlussgremien zu peitschen.

 

Für die FDP-Fraktion

 

Arno Reglitzky