Ein Kreuz muss unbedingt für den Ostring gemacht werden.
Auch die Gegner des Ostrings sind aktiv. Sehr enttäuschend ist allerdings, dass gezielt Falschinformationen verbreitet werden. Als sich unser Mitglied Dr. Pries am Stand erkundigte, wurde ihm erläutert, dass ein Bürgerentscheid nichts an der Ratsentscheidung ändern würde, ein Bürgerentscheid also völlig unsinnig sei.Da sollten die Standberater ihre eigenen Unterlagen besser lesen, denn auf ihrer homepage steht es richtig:
Was ist ein Bürgerentscheid?
Der Bürgerentscheid ist in § 33 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt.
Bei einem Bürgerentscheid darf nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden.
Ein Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt.
Ein in dieser Weise verbindlicher Bürgerentscheid steht einem Beschluss des Rates der Stadt Buchholz gleich. Vor Ablauf von zwei Jahren kann der Bürgerentscheid nur auf Veranlassung des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden.